Infos zur aktuellen Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Sehr geehrte Vereinsvertreterinnen und -vertreter,
liebe Schwimmsportfreunde, liebe Mitgliedsvereine des Badischen Schwimm-Verband e.V.!
Die am 1. November veröffentlichte neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg erlaubt die Nutzung der Schwimm- und Hallenbäder im Monat November nur noch für den Spitzen- und Profisport, den Schulschwimmunterricht sowie die Lehre an Hochschulen. Profi- und Spitzensportler im Sinne der Verordnung sind u.a. Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten sowie Mannschaften, die in länderübergreifenden Ligen spielen, der 1. bis 3. Bundesligen aller Sportarten. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sind Anfängerschwimmkurse nach dieser Verordnung leider wieder einmal nicht vorgesehen! Die von uns erstellten Übersichten sowie Infotafeln müssen bis auf weiteres pausieren!
Zur aktuellen Corona-Verordnung Baden-Württemberg
Öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten sind bis Ende November für den Publikumsverkehr geschlossen. Sporttreiben im Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ist gestattet.
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
Übersicht „Landesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ (PDF)
D.h. es geht auch für Schwimmvereine in die nächste Runde des Online-Sporttreibens. Wer die Zeit noch für das ein oder andere Webinar nutzen möchte, findet hier eine breite Auswahl.
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Die am letzten Mittwoch beschlossenen Regelungen von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie treffen uns alle hart. Nicht nur im Schwimmen oder im Sport allgemeinen, in der ganzen Gesellschaft bedeuten die aktuellen politischen Entscheidungen gravierende Einschnitte in unser Leben.
In unseren Vereinen haben wir in den letzten 6 Monaten mit einer Vielzahl von umfassenden Hygienekonzepten Wege gefunden, unseren Sport sicher betreiben zu können. Ähnlich wie in anderen Sportarten, in der Gastronomie, der Kultur und in allen Bereichen des öffentlichen Lebens haben wir gehofft, mit diesen Maßnahmen die Entwicklung der Pandemie eindämmen zu können.
Die aktuellen Zahlen, insbesondere die Entwicklung der Patienten auf den Intensivstationen, lassen jedoch die Schlussfolgerung zu, dass dies nicht in dem nötigen Umfang erreicht werden konnte. Angesichts der inzwischen exponentiellen Infektionsdynamik und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben Bund und Länder zusätzliche Corona-Maßnahmen beschlossen. Ziel dieser Maßnahmen ist es insgesamt 75 % der sozialen Kontakte zu reduzieren.
Der Sport, der mit seinen rd. 3,7 Mio. Vereinsmitgliedern allein in Baden-Württemberg einen großen Teil des öffentlichen Lebens prägt, kann bei dieser gesamtgesellschaftlichen Entscheidung davon nicht einfach entkoppelt werden.
Wir bedauern es sehr, dass dieses temporäre Herunterfahren des öffentlichen Lebens nötig geworden ist. Auch hätten wir uns gewünscht, dass die Besonderheiten des Schwimmsportes bzw. die Wirkung der hohen Luftfeuchtigkeit auf Aerosole und des gechlorten Wassers auf Viren Berücksichtigung gefunden hätten. Uns ist jedoch klar, dass in Anbetracht des durch die gegenwärtige Entwicklung bestehenden Handlungsdruckes Einzelfallbewertungen seitens der Politik nicht mehr möglich waren.
Wir tragen diese Maßnahme aus diesem Grunde trotz der negativen Effekte für den Schwimmsport und insbesondere die Schwimmausbildung grundsätzlich solidarisch mit. Dies fällt nicht leicht, weil sich die bereits sichtbaren und auch unsichtbaren Folgeschäden nochmals deutlich verstärken. Schon jetzt müssen wir feststellen, dass die bisherigen Einschränkungen dazu geführt haben, dass in den Vereinen in Baden-Württemberg dieses Jahr rd. 7.000 Kinder weniger das Schwimmen erlernt haben. Und dies trotz des verantwortungsvollen Engagements, welches unsere Vereine zum Erhalt der Schwimmfähigkeit in unserer Gesellschaft gezeigt haben.
Aktuell arbeiten die SchwimmWelten Verbände mit Unterstützung von Hygienikern und Medizinern daran, weitergehende Studien und darauf aufbauende Konzepte für die Zeit ab dem 01. Dezember zu erstellen. Hierbei wollen wir die Besonderheiten von Schwimmbädern und des Schwimmsportes sowie die daraus resultierende Sicherheit der strukturierten Ausübung des Schwimmsportes hervorheben. Wir gehen davon aus und werden einfordern, dass dies bei den künftigen rechtlichen Regelungen in Bezug auf den Schwimmsport Eingang finden wird.
Liebe Grüße und bleiben sie zuversichtlich
Holger Voigt
Geschäftsführer Badischer Schwimm-Verband
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