Bildungszeitgesetz

Was ist Bildungszeit?

Bildungszeit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur beruflichen oder politischen Weiterbildung oder zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten. Als Arbeitnehmer*in oder Azubi in Baden-Württemberg beträgt der Anspruch auf Bildungszeit grundsätzlich fünf Arbeitstage pro Jahr. Für die vom Arbeitgeber genehmigte Bildungszeit wird der/die Beschäftigte von der Arbeit freigestellt und das Arbeitsentgelt bzw. die Besoldung wird weitergezahlt.

Die Sportschule bzw. der Träger BSB Freiburg, ist eine anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz, daher können Sie die Lizenzausbildung an der Sportschule Bildungszeit beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen mindestens 9 Wochen vorher beim Arbeitgeber beantragt werden müssen.

Alle Infos, Anträge und Unterlagen finden Sie unter www.bildungszeit-bw.de

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit

Viele junge Menschen engagieren sich neben Ausbildung und Beruf in ihrer Freizeit für ihre Jugendgruppe oder ihren Jugendverband und leiten z.B. selbstständig Freizeiten, Fahrten und Zeltlager mit Kindern und Jugendlichen. Um dieses Engagement zu unterstützen und zu fördern, hat der Landtag 2007 das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“ verabschiedet.

Der Gesetzgeber schafft damit einen Mindestanspruch auf Freistellung. Das Gesetz begründet jedoch keinen Anspruch auf Entlohnung für die Dauer der Freistellung!

Anträge können nach Unterzeichnung des Vereins an die Sportjugenden des BSB Nord und des BSB Freiburg gesendet werden, die nach Antragsstellung ein Schreiben für den Arbeitgeber mit der Bitte um Freistellung erstellt.

Der Antrag sollte ca. sechs Wochen vor der geplanten Freistellung bei den Sportjugenden des BSB Nord und des BSB Freiburg eingereicht werden, da dieser mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber eingehen muss.