DOSB-Lizenzen

Qualität wird belohnt!

Mitgliedsvereine der Sportbünde können seit 2017 nicht mehr nur Zuschüsse für Übungsleiter bzw. Trainer, sondern auch für weitere Lizenzinhaber beantragen, die ehrenamtliche oder nebenberuflich Tätigkeiten im Verein ausüben.

Das Land Baden-Württemberg stellt finanzielle Sportfördermittel bereit, damit die Sportbünde über einen Beschäftigungskostenzuschuss die Arbeit der Übungsleiter, Trainer, Vereinsmanager und Jugendleiter unterstützen können.

Haben Sie Fragen zu Lizenzen? Wir helfen Ihnen gerne!

Übungsleiter/Trainer: Simone Ulrich, simone.ulrich@bsvonline.de, 06221/657600

Denken Sie daran, dass eine Person nicht mehr als in drei Mitgliedsvereinen abgerechnet werden kann.

Lizenzen im Bereich der Sportpraxis
Für den Einsatz und die Abrechnung der bei den Mitgliedsvereinen tätigen Übungsleiter/innen oder Trainer/innen sind folgende Hinweise zu beachten:

Bezuschussung auf einen Blick

Antragssteller
Mitgliedsverein der Sportbünde

Antragsfrist
Ende November des aktuellen Jahres - 31. Januar des Folgejahres

Zuschusshöhe
2,50 € pro Stunde (maximal 200 Stunden/500€)
Beschreibung: Angabe tatsächlich geleisteter Stunden (auch wenn mehr als 200 Stunden geleistet wurden)

Voraussetzungen
Gültige, anerkannte DOSB-Lizenz:

  • Übungsleiter C, Übungsleiter B, Trainer C, Trainer B, Trainer A

Modalitäten
Abrechnung ausschließlich online über die jeweiligen Plattformen der Sportbünde 

Unterlagen
Neue Lizenzinhaber: im Online-Formular mit Hilfe der BSB-Lizenznummer hinzufügen. Verlängerung ungültiger Lizenzen: Fortbildungsnachweis bzw. Kopie der verlängerten Lizenz an die Sportbünde senden