Kooperation Schule-Verein

Gemeinsam machen wir stark! Das Kooperationsmodell Schule - Verein

Das Förderprogramm Kooperation Schule-Verein besteht seit 1987. Jährlich werden mehre tausend Förderanträge bei den Sportbünden eingereicht, an denen alle Schularten und Sportarten beteiligt sind. Es handelt sich um zusätzliche, über das bestehende Vereinsangebot hinausgehende Maßnahmen.

Versicherungsschutz aller Kooperationen
Die Teilnahme lohnt sich aber auch für Maßnahmen, die keinen Zuschuss erhalten, denn alle Sporttreibenden genießen im Rahmen der Kooperationen Versicherungsschutz!

Schwimmen in der Schule?
Ziel des Kooperationsmodells „Schule-Verein“ ist die Schaffung einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Schulen sollen über die Zusammenarbeit mit Sportvereinen die Chance erhalten, ergänzend zum Unterricht interessierten Schülerinnen und Schülern Sportarten vorstellen zu können, die im Unterricht nicht vermittelt werden. Sportvereine wiederum erhalten die Möglichkeit, mit ihren Angeboten in den Schulen Kinder und Jugendliche für ihre Sportarten zu begeistern. Auf diesem Wege gelingt in vielen Fällen auch, Nachwuchs für den Vereinssport zu gewinnen.

Kooperation Schule-Verein – Zuschüsse auf einen Blick

Antragsteller:
Sportverein mit Unterschrift der Schule

Zuschussempfänger ist ausschließlich der Verein. Die Antragsstellung aufgrund der besonderen Situation auch ohne Stempel und Unterschrift der Schule ausschließlich online erfolgen. Selbstverständlich muss eine Abstimmung mit den jeweiligen Schulen im Vorfeld der Beantragung erfolgen.

Antragsfrist:
15.03. bis 15.05. - Antragsstellung ausschließlich online über die jeweiligen Plattformen der Sportbünde (Nord/Freiburg)
Die Vereine werden über die Bezuschussung bzw. Ablehnung ihres Kooperationsantrages schriftlich informiert.

Zuschusshöhe:
Zeitumfang pro Kooperation (Schuljahr 2022/2023):

  • ab 30 Std.: 500 €
  • 20-29 Std.: 250 €

Beschreibung:
Maßnahmen können mit allen Schularten und in allen Profilen außerunterrichtlichen Sportangebots bezuschusst werden.
Kein Zuschuss für Maßnahmen im Deputat des Lehrers.

Voraussetzungen:
An der Maßnahme müssen mindestens 5 Kinder teilnehmen. Maßnahme besteht zusätzlich zum regulären Vereinsangebot über das gesamte Schuljahr in wöchentlichen bzw. 14-tägigen Rhythmus

Abrechnungszeitraum:
Juni/Juli, spätestens zu Beginn der Sommerferien online Erfassung Abrechnung / Kurzbericht- Der Kurzbericht muss den Sportbünden online und in Papierform (Unterschriften/Stempel) zugehen

Abrechnungsmodalitäten:  
Zuschussanträge ausschließlich online über die jeweiligen Plattformen der Sportbünde möglich
Erfassung Abrechnung/Kurzbericht analog der Beantragung online

Notwendige Unterlagen:Antrag online bis spätestens 15. Mai. Bei Abrechnung: Kurzbericht/Abrechnung (online und Papierform) Einreichung bis spätestens 31. Juli