Sportgeräte

Sport braucht Ausrüstung

Die Qualität guter Sportangebote hängt unter anderem auch von den verfügbaren Sportgeräten ab. In einigen Sportarten bedeutet die Anschaffung benötigter Geräte für die Vereine eine enorme finanzielle Belastung. Deshalb werden durch die Sportbünde Mitteln des Landes Baden-Württemberg auch höherpreisige Sport- und Pflegegeräte bezuschusst.

Nähere Informationen zu Mindestanschaffungswerten, Art und Umfang der Förderung sowie Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte den Richtlinien, die wir zum Download bereitstellen.

Denken Sie daran, dass Zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten nur online über die jeweiligen Plattformen der Sportbünde beantragt werden können. (BSB Freiburg, BSB Nord)

Der Online-Antrag für im Jahr 2022 angeschaffte Geräte ist spätestens bis 31.01.2023 bei den Sportbünden einzureichen.

Sportgeräte - Zuschüsse auf einen Blick

Antragsteller:
Mitgliedsvereine des BSB Nord und des BSB Freiburg

Antragsfrist:
Antragsschluss ist der 31.01. des auf die Anschaffung folgenden Jahres

Zuschusshöhe:
30% der als zuschussfähig anerkannten Kosten

Beschreibung:
Bezuschusst werden im o. g. Zeitraum angeschaffte Sport- und Pflegegeräte. Maßgebend ist das Rechnungsdatum.

Voraussetzung:
Die Förderung sportartspezifischer Sport- und Pflegegeräte setzt eine entsprechende Mitgliedermeldung in der Bestandserhebung (Abschnitt B) im Anschaffungszeitraum voraus.

Abrechnungszeitraum:
01.01. - 31.12. des Jahres der Anschaffung

Abrechnungsmodalitäten:
Antragsstellung / Abrechnung ausschließlich online

Notwendige Unterlagen:
Original-Rechnungsbelege, aussagekräftiger Zahlungsnachweis