Rettungsfähigkeit

Badischer Schwimm-Verband

Die Rettungsfähigkeit ist die rechtliche Grundvoraussetzung für das leiten von Angeboten im Bewegungsraum Wasser. Daher ist im Badischen Schwimm-Verband bei nahezu allen Ausbildungen der Nachweis einer gültigen Rettungsfähigkeit (gemäß DSV Rahmenrichtlinien) zwingende Voraussetzung.

Etwas anders sind die Voraussetzungen für den Schwimmsport in der Schule. Dort gelten die Bestimmungen des Ministeriums für Kultus und Schule (MKS) des Landes Baden-Württemberg. Nach dem derzeitigen Stand der Ausbildungsordnungen müssen alle Lehrkräfte mit einer Ausbildung für das Fach Sport bei der Einstellung in den Schuldienst einen Nachweis der Rettungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DRSA) in Silber oder Gold erbringen. Lehrkräfte ohne betreffenden Nachweis müssen einen solchen erwerben, bevor sie mit Schwimmunterricht beauftragt werden.

Folgend finden Sie die aktuellen Bestimmungen für:
Trainer/innen und Übungsleiterinnen gemäß DSV Rahmenrichtlinien (Seite 105)