Projektaufruf zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“

Aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kommt die erfreuliche Mitteilung, dass ein weiteres Förderprogramm in Höhe von 250 Mio. Euro für die Sanierung von Schwimmbädern und -stätten aufgelegt wurde. Weitere Informationen finden sich hier.

Damit sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) aufgerufen, bis zum 19. Juni 2026 Projektskizzen einzureichen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte wird dann erneut über den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen. Die Förderung beträgt maximal 8 Mio Euro, die Förderquote ist bei 45% gedeckelt (bei Kommunen in Haushaltsnotlage bei 75%).

Die Weiterleitung der Mittel an Dritte (mithin auch an Schwimmvereine) ist ausdrücklich möglich. Weiterhin ist es angesichts der Letztentscheidung durch den Haushaltsausschuss auch ratsam, mit den örtlichen Bundestagsabgeordneten Kontakt aufzunehmen.

 

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