Schiedsgericht

Informationen

Im Verband wird ein Schiedsgericht nach Maßgabe der Rechtsordnung des DSV eingerichtet. Dieses führt den Namen „Landesschiedsgericht im Badischen Schwimm-Verband e. V.“.
Das Schiedsgericht wird vom Verbandstag gewählt. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre. Das Schiedsgericht besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Außerdem sind mindestens vier Ersatzschiedsrichter zu berufen. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts soll die Befähigung zum Richteramt haben. Abwesende können als Mitglieder des Schiedsgerichts gewählt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Annahme des Amtes zuvor schriftlich erklärt haben.

Hans-Peter Feldes
Schiedsgerichtvorsitzender
  hans.peter.feldes@bsvonline.de