Spitzensportförderung

bei der Polizei BW

Mit der Spitzensportförderung hat die Polizei Baden-Württemberg für herausragende Sportlerinnen und Sportler die Möglichkeit geschaffen, sowohl die Berufsausbildung als auch die spätere Berufsausübung mit Freiräumen für Trainings- und Wettkampfzeiten zu vereinen. Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist die Ausübung einer olympischen Sportart sowie die Zugehörigkeit zu einem geförderten Bundeskader. Für erforderliche Trainingseinheiten und Wettkämpfe auf Weltklasseniveau kann die berufliche Tätigkeit für erforderliche Trainingszeiten und Wettkämpfe unterbrochen werden.

Herausragende Sportlerinnen und Sportler gesucht

Nach Ausbildungsabschluss erfolgt die Einstellung als Beamtin oder Beamter auf Probe, während die sportliche Förderung nahtlos fortgesetzt werden kann. Unter Fortbezahlung der Bezüge ist die Freistellung vom Dienst − im jeweils erforderlichen Umfang − für Trainingseinheiten und Wettkämpfe möglich. Aktuell sind sechs Athletinnen und sieben Athleten bei der Spitzensportförderung der Polizei Baden-Württemberg in folgenden Sportarten vertreten: Wasserball, Karate, Fechten, Leichtathletik, Gewichtheben, Beachvolleyball, Handball, Sportschießen, Rugby und Fußball.

Perspektiven für die Zeit nach dem Spitzensport

Nach Beendigung der Spitzensportförderung werden die Sportlerinnen und Sportler in den regulären Dienstbetrieb der Landespolizei übernommen. Dabei ist eine Weiterqualifizierung bzw. Spezialisierung innerhalb des Polizeidienstes möglich.

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Spitzensportförderung bei der Polizei Baden-Württemberg gibt es im Internet unter:

www.polizei-bw.de

www.spitzensport.polizei-bw.de