SchwimmFidel

ab ins Wasser

Das Pilotprogramm „SchwimmFidel – ab ins Wasser!“ hat das Ziel, nachhaltige Kooperationen von Kindertages-einrichtungen mit Schwimmvereinen und DLRG-Orts-gruppen aufzubauen. Über diese Kooperation soll Vorschulkindern eine kostenlose Teilnahme an Schwimm-kursen ermöglicht werden. Die Kindertageseinrichtungen schließen mit dem Schwimmverein oder der DLRG Orts-gruppe eine Kooperation ab, die neben einem Eltern-abend in der Kita-Einrichtung beispielsweise auch eine Handreichung für Erzieherinnen und Erzieher sowie eine Broschüre für die Eltern beinhaltet. Das Thema Schwimmen soll also in der entsprechenden Kita möglichst ganzheitlich betrachtet werden. Ziel des Programmes ist es, nachhaltige Strukturen aufzubauen, so dass die Kitas auf die Kooperationen auch in den Folgejahren aufbauen können. Die Kurse sollen möglichst vor 16.30 Uhr stattfinden, um die ohnehin stark genutzten Wasserflächen nicht noch weiter zu beanspruchen.

Sollten sie gerne an dem Pilotprogramm teilnehmen wollen, es aber konkrete Gründe gibt warum sie derzeit nicht daran teilnehmen können, lassen sie uns dies bitte über unsere Feedbackseite wissen. Diese finden sie hier.

Eckpunkte Pilotprogramm SchwimmFidel

  1. Ein Anfängerschwimmkurs wird pauschal mit 600 € bezuschusst.
  2. Der Gesamtumfang eines Schwimmkurses beträgt mindestens 600 Minuten.
  3. Die Gruppengröße beträgt mindestens vier Kinder, maximal sieben Kinder.
  4. Bei den Teilnehmenden handelt es sich ausschließlich um Vorschulkinder.
  5. Die Kurse bilden inhaltlich die Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ ab
  6. Träger der Maßnahme können ausschließlich Vereine/Ortsgruppen im zuständigen Schwimmverband oder DLRG-Landesverband in Baden-Württemberg sein.
  7. Schwimmkurse sind in Kooperation mit einer baden-württembergischen Kindertageseinrichtung durchzuführen. Obligatorisch ist die Durchführung eines Elternabends in der Einrichtung zum Anfängerschwimmen unter Einbindung des Maßnahmenträgers.
  8. Für die Schwimmkurse dürfen keine Teilnehmerbeiträge erhoben werden.
  9. Die Schwimmkurse sollen möglichst vor 16.30 Uhr stattfinden, sie können auch am Wochenende oder in den Ferien durchgeführt werden.
  10. Die Leitung des Schwimmkurses obliegt einer Schwimmlehrkraft mit einer anerkannten Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung.
  11. Bei der Durchführung von Schwimmkursen sind die Maßgaben der jeweils gültigen CoronaVO sowie der CoronaVO Sport einzuhalten.
  12. Die Schwimmkurse sollen im Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. August 2023 begonnen werden und spätestens bis Ende der Sommerferien abgeschlossen sein.
  13. Kosten für notwendige Wasserflächen können nicht bezuschusst werden.

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