Verbandsführung
Ansprechpartner*innen
Der Präsident, die Vizepräsidenten und ein hauptamtlicher Geschäftsführer bilden das geschäftsführende Präsidium. Die Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums sind gleichzeitig die gesetzlichen Vertreter des Verbandes im Sinne von § 26 BGB.
Das geschäftsführende Präsidium hat die Aufgabe, den Verband in seiner Gesamtheit zu leiten, zu vertreten und alle Aufgaben und Fachbereiche des Verbandes zu koordinieren. Es hat die Beschlüsse des Verbandstages und des Präsidiums auszuführen und auf die Einhaltung der Satzung und der Ordnungen des BSV zu achten.
Gesamtpräsidium
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