Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildungsmaßnahmen des Badischen Schwimm-Verband e.V. (BSV)

Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (Gültig ab: 15.11.2023) anerkannt. Dies gilt zugleich für etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die bei bestimmten Veranstaltungen den Teilnehmer*innen mit der Zulassungsbestätigung bekannt gegeben werden.

1) Anmeldung

a) Die Anmeldung erfolgt, sofern nicht anders ausgewiesen, online über die vom BSV eingesetzte Software.

b) Nach Anmeldung erhalten sie unverzüglich aus dem System eine automatisierte Buchungsbestätigung. Nach Anmeldeschluss erhalten sie eine Anmeldebestätigung. Erst mit dem Zugang dieser beginnt der verbindliche Vertrag über die Lehrgangsteilnahme.

c) Bei Überbuchung der Veranstaltung wird eine Warteliste angelegt. Für Teilnehmer*innen auf der Warteliste kann die Anmeldebestätigung erst nach Freiwerden eines Lehrgangsplatzes versendet werden. Bei kurzfristigem Freiwerden kann ggf. vorerst eine telefonische Benachrichtigung erfolgen.

 

2) Teilnahmegebühr

a) Die Teilnahmegebühren sind in den Ausschreibungen der einzelnen Veranstaltungen aufgeführt.

b) Rabattierte Teilnahmegebühren werden ggfs. nur Mitgliedern ordentlicher Mitgliedervereine des BSV gewährt, sofern die Mitgliedschaft durch den Verein bestätigt wird.

c) Besondere Ermäßigungen für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger*innen, Freiwilligendienstleistende, Student*innen, Schüler*innen oder Auszubildende liegen im Ermessen des Veranstalters.

d) Um die Schwimmausbildung im BSV zu unterstützen, kann nach vorheriger Rücksprache auch pädagogischen Fachkräften an Schulen sowie Kitas in öffentlicher/ gemeinnütziger Trägerschaft für einzelne Veranstaltungsangebote die reduzierte Gebühr gewährt werden.

e) Etwaige Rabatte werden in der Lehrgangsausschreibung dargestellt. Ein Anspruch auf eine Rabattierung besteht nicht.

f) Nachweise für eine Rabattierung (z. B. Schul-/Kitaempfehlung) sind unaufgefordert vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

g) Die Teilnahmegebühr umfasst alle in der Ausschreibung genannten Leistungen. Bei Nichtanspruchsnahme einzelner Leistungen erfolgt keine Reduzierung.

 

3) Zahlungsbedingungen

a) Um einen schnellen und sicheren Zahlungsverkehr zu gewährleisten, werden die Teilnahmegebühren, sofern nicht anders ausgewiesen, per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

 

4) Einladung

a) Vor Veranstaltungsbeginn erhalten alle Teilnehmer*innen per Mail ein Schreiben mit weiteren organisatorischen Hinweisen zur Veranstaltung.

i) Bei Präsenz- und Hybridveranstaltungen ca. 10 Tage vor Beginn

ii) Bei digitalen Veranstaltungen ca. 24 Stunden vorher

 

5) Rücktritt vom Lehrgang (Stornierung) und Nichterscheinen

a) Jede/r Teilnehmer*in kann zu jeder Zeit von der Teilnahme zurücktreten. Der Rücktritt ist dem BSV in Textform mitzuteilen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Erklärung.

b) Ein Wechsel der Dozenten und/oder Verschiebungen im Ablauf berechtigen die Teilnehmer*innen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Gleiches gilt für Tagungen, wenn gewünschte Workshops bereits ausgebucht sind oder nicht angeboten werden.

c) Im Fall eines Rücktritts wird vom Veranstalter eine Gebühr erhoben, die sich wie folgt staffelt:

i) Ab Meldeschluss bis 5 Tage vor Lehrgangsbeginn: 50% der Lehrgangsgebühr

ii) Ab dem 5. Tag vor Lehrgangsbeginn: 90% der Lehrgangsgebühr

d) Bei Nichterscheinen wird die volle Lehrgangsgebühr berechnet.

e) Sollte eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, ist der Veranstalter unverzüglich zu informieren. Wird bis spätestens eine Woche nach Ende der (Teil-)Veranstaltung ein Attest vorgelegt aus dem erkennbar hervorgeht, dass eine Teilnahme nicht möglich war/ist, wird die Lehrgangsgebühr (bei mehreren Teilen ggf. anteilig) erlassen.

f) Sollte im Einzelfall der entstandene Schaden höher sein als die genannten Pauschalen, so kann der Veranstalter diesen geltend machen.

 

6) Mindestteilnehmerzahl

a) Veranstaltungen finden erst statt, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.

b) Der Veranstalter behält sich vor auch bei geringeren Anmeldezahlen die Veranstaltung trotzdem durchzuführen.

 

7) Änderung und Absage von Lehrveranstaltungen

a) Der Veranstalter hat das Recht Veranstaltungen aus von ihm nicht zu vertretendem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen Ausfall von Referenten oder aufgrund höherer Gewalt. Bereits gezahlte Entgelte werden bei Absage erstattet.

b) Nachholtermine können anberaumt werden. Die Entscheidung obliegt dem Veranstalter.

c) Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden, gleichwelcher Art, wegen Ausfall oder Verschiebung von Veranstaltungen bzw. Seminaren sind ausgeschlossen.

d) Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

8) Dauer des Lehrgangs/Fehlzeiten

a) Die Dauer der Veranstaltung wird in der Ausschreibung und der Einladung beschrieben.

b) Für den erfolgreichen Abschluss ist die Anwesenheit während der gesamten Veranstaltung erforderlich.

c) In besonderen Härtefällen entscheiden die Lehrgangsleitung und der Veranstalter über eine Sonderregelung.

 

9) Veranstalter

a) Der Veranstalter ist grundsätzlich der BSV. Abweichungen davon sind der Ausschreibung zur Veranstaltung zu entnehmen.

b) Für den Inhalt der Ausschreibungstexte sind die Veranstalter verantwortlich.

 

10) Teilnahmebedingungen

1. Erklärung zum Gesundheitszustand

Viele Veranstaltungen erfordern die aktive Teilnahme an sportpraktischen Einheitenim Wasser und an Land. Wie bei allen sportlichen Betätigungen kann die körperliche Beanspruchung in seltenen Fällen mit potenziellen gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Der/die Lehrgangsteilnehmer*in (bzw. der/die gesetzlichenVertreter*in) bestätigt durch die Anmeldung und Teilnahme, dass ihm/ihr dieseRisiken bekannt sind und erklärt eigenverantwortlich die Eignung zur Teilnahme. Änderungen des Gesundheitszustandes, die einer Teilnahme am Lehrgang entgegenstehen, sind unverzüglich dem Ausrichter des Lehrganges bzw. der verantwortlichen Lehrgangsleitung vor Ort mitzuteilen.

2. Voraussetzungen

Viele Veranstaltungen verlangen besondere Teilnahmevoraussetzungen, wie beispielsweise die Nachweise der Rettungsfähigkeit, der Ersten-Hilfe,Vorstufenqualifikationen oder ein Mindestalter. Die Nachweise für die in der Veranstaltungsausschreibung genannten Voraussetzungen sind in digitaler Form an den BSV zu übermitteln.

3. Mitarbeit

Der Ausrichter erwartet von den Teilnehmer*innen die aktive Mitarbeit in allentheoretischen und praktischen Einheiten.Einige Veranstaltungen, insbesondere Lizenzausbildungen, verlangen von denTeilnehmer*innen ggf., dass Niederschriften, Berichte oder Hausarbeiten angefertigtwerden.

4. Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen

5. Teilnahmenachweis

i) Alle Teilnehmer*innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung.

ii) Sollte eine Veranstaltung nicht vollständig besucht werden, so entscheiden Lehrgangsleitung und der Veranstalter über eine Teilanerkennung, und damit verbunden, über die Aushändigung einer angepassten Teilnahmebescheinigung.

iii) Bei Verstößen gegen die AGB und den Ethikcode des BSV kann die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung versagt werden.

 

11) Ausgestellte Lizenzen und Zertifikate

Lizenzentzug: Der BSV hat das Recht, die in seinem Bereich ausgestellten Lizenzen und Zertifikate für ungültig zu erklären, wenn der/die Inhaber*in schwerwiegend gegen die Satzung und Bestimmungen des Verbandes sowie den Ehrenkodex des BSV schuldhaft verstößt oder seine Stellung missbraucht.

 

12) Datenschutz

a) Die bei der Anmeldung zum Lehrgang erhobenen Daten werden vom BSV automatisiert verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit.b) DSGVO. Bei diesen Vertragsverhältnissen handelt es sich um die Teilnahme am Ausbildungs-, Fortbildungs- und Spielbetrieb des BSV.

b) Bei Lizenz- und Zertifikatsausbildungen werden die Daten grundsätzlich für die Dauer der Gültigkeit der Lizenz bzw. den Zeitraum der möglichen Verlängerung gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gespeichert. Sie haben das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Alle weiteren Informationen zum Thema Datenschutz können der Datenschutzerklärung des BSV entnommen werden

 

13) Bild- und Tonaufzeichnungen

Der BSV behält sich vor Bild- und Tonaufzeichnungen, die vom Veranstalter bzw. der Veranstaltungsleitung von der Gesamtmaßnahme gemacht werden, für die eigene Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Der BSV achtet darauf, dass hierbei entsprechend § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG (in Anlehnung an Art. 85 Abs. 2 DSGVO) das Gesamtgeschehen im Vordergrund steht und die abgebildeten Personen diesem eindeutig untergeordnet sind. Teilnehmer, die damit nicht einverstanden sind, haben die Lehrgangsleitung vor Beginn der Veranstaltung darüber zu informieren.

 

14) Haftungsbeschränkung

Wir schließen unsere Haftung für Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zu einem Lehrgang zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Badischer Schwimm-Verband e.V., Tiergartenstraße 13/2, 69121 Heidelberg, Fax 06221 – 657 60 29, E-Mail: info@bsvonline.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie Ihre Anmeldung widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.