Zertifizierung

Kriterien

  • Der antragstellende Verein ist Mitglied in einem Landesschwimmverband des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V.
  • Die qualitätsverantwortliche Leitung der Schwimmschule erfolgt durch einen qualifizierten Trainer, der im Besitz einer Trainer C Lizenz Schwimmen (oder höherwertiger) ist.
  • Alle Übungsleiter/ Helfer am Beckenrand oder im Wasser müssen im Bereich Anfängerschwimmen durch die Landesschwimmverbände qualifiziert sein (Ausbildung nicht älter als vier Jahre) bzw. nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
  • Die Gruppengröße übersteigt nicht sechs Teilnehmer je Gruppe/Übungsleiter (Abweichungen bei strukturierten Gruppen möglich).
  • Die Schwimmschule hat regelmäßig über das gesamte Jahr hinweg stattfindende Schwimmlernangebote.
  • Die Schwimmschule muss die Perspektive einer umfassenden Schwimmausbildung anbieten.
  • Die Ausbildung erfolgt planmäßig und zielgerichtet. Die Lernziele sind formuliert und veröffentlicht. Das Erreichen von Teilzielen wird regelmäßig durch Fertigkeitsüberprüfungen abgefragt und dokumentiert.
  • Die Vereine werden bei erfüllten Voraussetzungen für zwei Jahr zertifiziert. Die Zertifizierung beginnt mit dem Datum der Verleihung und endet 24 Monate später. Eine Wiederanerkennung sollte angestrebt werden.

Allgemeine Nebenbestimmungen

  • Zur Umsetzung der Zertifizierung kann der Badische Schwimm-Verband (BSV) und die SchwimmGut GbR (SG) Kooperationen mit externen Partnern eingehen.
  • Die Schwimmschule stellt dem/der BSV/SG Informationen über die Schwimmschule und das Schwimmlernangebot zur Verfügung, die auf der Website des BSV/ der SG entsprechend dargestellt werden.
  • Die Schwimmschule verlinkt ihre Website (Vereinswebsite) zur Website des BSV/der SG
  • Die Schwimmschule veröffentlicht einen Bericht über die Verleihung des Siegels in der örtlichen Presse, sowie auf deren Website und Social Media Auftritten. Eine Dokumentation über die Veröffentlichungen erhält der BSV/ die SG. 
  • Die Berichte werden gegebenenfalls in den Medien des BSV/ der SG und eventueller Partner veröffentlicht. Entsprechende Text- und Bildfreigaben sind durch die Schwimmschule einzuholen.
  • Die Schwimmschule dokumentiert die Verwendung des bereit gestellten Materials in Form von Fotos und gibt diese für die Verwendung an den BSV/ die SG und evtl. Partner weiter. Entsprechende Freigaben zur weiteren Verwendung der Fotos sind vom Urheber und eventuell erkennbaren Personen einzuholen.