Richtlinie zur Anerkennung der Vorstufenqualifikation im Badischen Schwimm-Verband (BSV)

1. Allgemeines
Der BSV erkennt Qualifikationen, welche außerhalb seiner Struktur erlangt wurden unter bestimmten Voraussetzungen als Vorstufenqualifikation an. Ziel dieser Richtlinie ist es, qualifizierten Personen Zugang zum badischen Schwimmsport zu erleichtern, sofern ihre Ausbildung gleichwertig zu den Qualifizierungen im BSV ist.

2. Zuständigkeit
Die Anerkennung von Qualifikationen zur Erlangung der Vorstufenqualifikation erfolgt durch den BSV.

3. Antragstellung
Personen mit Qualifikationen im Schwimmen können einen Antrag auf Anerkennung der Vorstufenqualifikation an den BSV richten.

Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail an die Geschäftsstelle des BSV zu senden. Die Bearbeitungszeit kann je nach Einzelfall variieren. Dem Antragssteller wird mit Bestätigung des Eingangs der Unterlagen ein Bearbeitungszeitraum mitgeteilt.

Bearbeitungsgebühr:

  • Für Anträge von Mitgliedsvereinen des BSV: keine Gebühr.
  • Für Anträge von weiteren Schwimmvereinen oder Einzelpersonen: 100,00 EUR.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Kopie der Qualifikation(en) (amtlich beglaubigt)
  • Ausbildungsnachweise mit Lehrplänen und Stundenumfängen
  • Nachweise über bereits absolvierte Fortbildungen
  • Beglaubigte Übersetzung der Dokumente (falls nicht in Deutsch oder Englisch)
  • Lebenslauf mit Angabe der bisherigen Trainerstationen und -erfahrung
  • Empfehlungsschreiben des ausstellenden Verbandes oder eines Arbeitgebers (falls vorhanden)

4. Prüfung der Gleichwertigkeit
Die Prüfung der Qualifikation erfolgt unter Berücksichtigung der Richtlinien des BSV, des deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und auf Basis folgender Kriterien:

  • Ausbildungsdauer und Umfang der einzelnen Ausbildungsinhalte
  • Inhalte der Trainerausbildung
  • Vergleichbarkeit mit den Vorstufenqualifikationen des Badischen Schwimm-Verband e.V. bzw. deutschen Lizenzstufen (C-, B-Lizenz)
  • Vorhandensein von Fortbildungen und Weiterqualifikationen

Falls wesentliche Unterschiede zur Qualifikation innerhalb der Struktur des BSV bestehen, kann eine teilweise Anerkennung erfolgen. In diesem Fall werden dem Bewerber Auflagen wie Anpassungslehrgänge oder ergänzende Prüfungen erteilt.

5. Anerkennung und Zertifikatsausstellung
Nach positiver Prüfung kann die Vorstufenqualifikation als Zertifikat im Badischen Schwimm-Verband e.V. erhalten werden. Das Zertifikat hat eine den Richtlinien des BSV entsprechende Gültigkeit und muss gemäß dieser Richtlinien regelmäßig durch Fortbildungen verlängert werden. Für die Prüfung und Anerkennung der Lizenz können zusätzliche Kosten entstehen.

7. Zusätzliche Anforderungen
Falls erforderlich, können folgende Zusatzleistungen verlangt werden:

  • Teilnahme an Anpassungslehrgängen des BSV
  • Ablegung einer praktischen Lehrprobe
  • Theoretische Prüfung zu sportwissenschaftlichen sowie sportart- und trainingsspezifischen Themen
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für den Trainingsbetrieb

8. Rechtliche Grundlagen
Die Trainertätigkeit ist in Deutschland kein reglementierter Beruf. Die Anerkennung von Qualifikationen und Vergabe von Zertifikaten erfolgt ausschließlich auf Verbandsebene. Die Gültigkeit der Zertifikate ist auf das Verbandsgebiet des BSV beschränkt. Die Anerkennung der Zertifikate durch weitere Landesschwimmverbände obliegt deren Entscheidung.

 

Diese Richtlinie dient als Orientierungshilfe und kann je nach individueller Sachlage angepasst werden.

Kontakt aufnehmen

Badischer Schwimm-Verband e.V.

Holger Voigt
Tiergartenstraße 13/2
69121 Heidelberg

 06221/65760-0
 info@bsvonline.de