Richtlinie zur Anerkennung ausländischer Trainerlizenzen im Badischen Schwimm-Verband (BSV)
1. Allgemeines
Der BSV erkennt ausländische Trainerlizenzen im Schwimmsport unter bestimmten Voraussetzungen an. Ziel dieser Richtlinie ist es, qualifizierten Trainern aus dem Ausland den Zugang zum badischen Schwimmsport zu erleichtern, sofern ihre Ausbildung gleichwertig zu den deutschen Trainerausbildungen ist.
2. Zuständigkeit
Die Anerkennung von ausländischen Trainerlizenzen zur Erlangung einer Trainer C- oder B-Lizenz erfolgt durch den BSV.
Die Anerkennung von Trainer A-Lizenzen erfolgt ausschließlich über den Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV).
3. Antragstellung
Trainer mit einer ausländischen Lizenz können einen Antrag auf Lizenzanerkennung an den BSV richten. Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail an die Geschäftsstelle des BSV zu senden. Die Bearbeitungszeit kann je nach Einzelfall variieren. Dem Antragssteller wird mit Bestätigung des Eingangs der Unterlagen ein Bearbeitungszeitraum mitgeteilt.
Bearbeitungsgebühr:
- Für Anträge von Mitgliedsvereinen des BSV: keine Gebühr.
- Für Anträge von weiteren Schwimmvereinen oder Einzelpersonen: 100,00 EUR.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Kopie der ausländischen Trainerlizenz (amtlich beglaubigt)
- Ausbildungsnachweise mit Lehrplänen und Stundenumfängen
- Nachweise über bereits absolvierte Fortbildungen
- Beglaubigte Übersetzung der Dokumente (falls nicht in Deutsch oder Englisch)
- Lebenslauf mit Angabe der bisherigen Trainerstationen und -erfahrung
- Empfehlungsschreiben des ausstellenden Verbandes oder eines Arbeitgebers (falls vorhanden)
4. Prüfung der Gleichwertigkeit
Die Prüfung der ausländischen Qualifikation erfolgt unter Berücksichtigung der Richtlinien des deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und auf Basis folgender Kriterien:
- Ausbildungsdauer und Umfang der einzelnen Ausbildungsinhalte
- Inhalte der Trainerausbildung
- Vergleichbarkeit mit den deutschen Lizenzstufen (C-, B-Lizenz)
- Vorhandensein von Fortbildungen und Weiterqualifikationen
Falls wesentliche Unterschiede zur deutschen Trainerausbildung bestehen, kann eine teilweise Anerkennung erfolgen. In diesem Fall werden dem Bewerber Auflagen wie Anpassungslehrgänge oder ergänzende Prüfungen erteilt.
5. Anerkennung und Lizenzierung
Nach positiver Prüfung kann der Trainer eine gleichwertige deutsche Lizenz erhalten. Die erteilte Lizenz hat eine den DOSB-Rahmenrichtlinien entsprechende Gültigkeit und muss gemäß den DOSB-Richtlinien regelmäßig durch Fortbildungen verlängert werden. Für die Prüfung und Anerkennung der Lizenz können zusätzliche Kosten entstehen.
7. Zusätzliche Anforderungen
Falls erforderlich, können folgende Zusatzleistungen verlangt werden:
- Teilnahme an Anpassungslehrgängen des BSV oder DSV
- Ablegung einer praktischen Lehrprobe
- Theoretische Prüfung zu sportwissenschaftlichen sowie sportart- und trainingsspezifischen Themen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für den Trainingsbetrieb
8. Rechtliche Grundlagen
Die Trainertätigkeit ist in Deutschland kein reglementierter Beruf. Die Anerkennung ausländischer Trainerlizenzen erfolgt ausschließlich auf Verbandsebene. Die in Deutschland erteilten Lizenzen sind durch den DOSB zertifiziert und bundesweit gültig.
Diese Richtlinie dient als Orientierungshilfe und kann je nach individueller Sachlage angepasst werden.