Gnadenausschuss
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Das Gnadenrecht wird von einem Gnadenausschuss ausgeübt. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, die vom Präsidium berufen werden. Mitglieder des Präsidiums dürfen dem Gnadenausschuss nicht angehören.
Das Gnadenrecht wird von einem Gnadenausschuss ausgeübt. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, die vom Präsidium berufen werden. Mitglieder des Präsidiums dürfen dem Gnadenausschuss nicht angehören.