Gnadenausschuss

Informationen

Das Gnadenrecht wird von einem Gnadenausschuss ausgeübt. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, die vom Präsidium berufen werden. Mitglieder des Präsidiums dürfen dem Gnadenausschuss nicht angehören.

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Badischer Schwimm-Verband e.V.

Holger Voigt
Tiergartenstraße 13/2
69121 Heidelberg

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