Sport braucht Räume

Zuschüsse für den Vereinssportstättenbau

Schaffung und Instandhaltung ihrer sportlichen Infrastruktur stellt viele Vereine vor große Herausforderungen. Um sie bei der Bewältigung notwendiger Investitionen zu unterstützen, werden Neubau und Sanierung von Vereinssportstätten mit Landesmitteln durch die Sportbünde finanziell unterstützt. Hierbei gelten die jeweils aktuellen Richtlinien und Landesvorgaben.

Aus diesem Grund sind für die Bezuschussung bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten! Lesen Sie deshalb bitte vor Beginn einer Maßnahme die Richtlinien sorgfältig durch. Sie finden diese im Downloadbereich.

Denken Sie daran,keine Baumaßnahme zu beginnen, ohne zuvor eine Baufreigabe von den Sportbünden eingeholt zu haben - andernfalls verlieren Sie die Möglichkeit der Bezuschussung!

Sportstättenbau - Zuschüsse auf einen Blick

Antragsteller:
Vereine mit mind. 50 dem BSB gemeldeten Mitgliedern. Antragstellende Vereine müssen mind. 3 Jahre BSB-Mitglied sein. Keine Antragsstellung durch Abteilungen!

Zuschusshöhe:
30% des zuschussfähigen Aufwandes (anerkennungsfähiger Kosten) innerhalb bestimmter Höchstgrenzen (siehe Ausschreibung)

Beschreibung:
Maßnahmen mit einem Kostenaufwand unter 3.500 € werden nicht bezuschusst

Voraussetzung:

Gefördert werden grundsätzlich bauliche Maßnahmen, die unmittelbar der Sportausübung dienen. Vor Baubeginn muss eine vorläufige Baufreigabe durch den BSB erteilt sein.

Beratungspflicht durch den BSB bei

  • baugenehmigungspflichtigen Vorhaben und
  • Maßnahmen über 50.000 €

Abrechnungszeitraum:
Abrechnung nach Bewilligung und Fertigstellung der Maßnahme. Bei großen Bauvorhaben, die sich über lange Zeiträume erstrecken, sind Teilabrechnungen möglich.

Abrechnungsmodalitäten:
Abrechnung / Verwendungsnachweis schriftlich mittels Formular

Notwendige Unterlagen:

  • Pläne, Berechnungen (bei Antragsstellung)
  • Original-Rechnungsbelege (bei Abrechnung)