Kooperationen Kindergärten und Verein

Die oft zitierte motorische Grundausbildung von Kindern kann nicht früh genug beginnen. Dies haben auch viele Verantwortliche in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen erkannt. Bewegungsangebote gehören in zahlreichen Betreuungseinrichtungen bereits zum Alltag.

Doch Sport ist mehr als Bewegungserziehung: er kann helfen, Funktionen des Gehirns positiv zu beeinflussen, die sich auf Lern- oder Sozialverhalten auswirken. Wer wäre geeigneter, um Kindergärten bei Konzeption und Durchführung von Sportangeboten zu unterstützen, als qualifizierte Vereins-Übungsleiter?

Deshalb fördern die Sportbünde mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg gezielt Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindergärten, Die Zuschusshöhe wurde für das neue Kooperationsjahr auf 500 Euro angehoben.

Kooperation Kindergarten-Verein - Zuschüsse auf einen Blick

Antragsteller:​
Sportverein mit Unterschrift des Kindergartens

Antragsfrist:​
15.03. bis 01.05. - Antragsstellung ausschließlich online über die jeweiligen Plattformen der Sportbünde. Die Vereine werden über die Bezuschussung bzw. Ablehnung ihres Kooperationsvertrages nach dem 20.06. (Frist Lehrgangsanmeldung) schriftlich informiert.

Zuschusshöhe:​
500 Euro pro Kooperation

Voraussetzungen:​
im BSB Nord: PFiFF-Zertifikat des ÜL/Trainers (Anmeldung zum Lehrgang bis 20.06.)

Abrechnungszeitraum:
​zum Ende des Kindergartenjahres

Abrechnungsmodalitäten:
Auszahlung nach Einreichen des Verwendungsnachweises/Kurzberichts im Frühsommer

Notwendige Unterlagen:​
Von Verein und Kindergarten unterschriebener, ausgedruckter Antrag
und ebenso ausgedruckter und unterschriebener Kurzbericht.